Ener­gie­be­ra­ter

Bei Fra­gen bezüg­lich der Ener­gie­ein­spa­rung wie z.B. :

  • Ener­gie­be­ra­tung und Wohn­raum­hy­gie­ne
  • All­ge­mei­ne Ener­gie­ein­spa­rung
  • Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung
  • För­der­mög­lich­kei­ten (KfW, BAFA, NRW Bank, Effi­zi­enz­haus Exper­te)
  • Lüf­tungs­pro­ble­me (Schim­mel­pilz, Luft­hy­gie­ne)
  • Sanie­rung von Gebäu­den, Hei­zungs­an­la­gen; Fris­ten zur ENEV
  • Ener­ge­ti­sche Bau­be­glei­tung
  • TÜV zer­ti­fi­zier­ter Ener­gie­be­ra­ter
  • Vor Ort Bera­tung

    … hel­fe ich Ihnen gern wei­ter

Der Ener­gie­aus­weis

Die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät ihrer Immo­bi­lie müs­sen Eigen­tü­mer seit dem 01. Janu­ar 2009 mit dem Ener­gie­aus­weis bele­gen. (Ener­gie­ein­spa­rungs­ver­ord­nung EnEV §16) Am 1. Mai 2014 tritt die EnEV 2014 in Kraft. In ihr wird die Pflicht zur Anga­be ener­ge­ti­scher Kenn­wer­te in Immo­bi­li­en­an­zei­gen bei Ver­kauf und Ver­mie­tung Pflicht. Der Ener­gie­aus­weis muss bei der Besich­ti­gung des Kauf- bzw. Miet­ob­jekts vor­lie­gen.

Der Ener­gie­aus­weis gibt Aus­kunft über die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des jewei­li­gen Gebäu­des und ist für Miet- und Kauf­in­ter­es­sen­ten eine wich­ti­ge Ent­schei­dungs­hil­fe. Für die Erstel­lung des Aus­wei­ses kom­men zwei Metho­den infra­ge: die bedarfs- und die ver­brauchs­ori­en­tier­te Ermitt­lung der ener­ge­ti­schen Kenn­wer­te.

Der ein­fa­che Ver­brauchs­aus­weis ist nur zuläs­sig für Gebäu­de, die mit einem Bau­an­trag nach dem 1. Novem­ber 1977 erstellt wur­den und für Gebäu­de mit mehr als 4 Wohn­ein­hei­ten. Für alle Wohn­ge­bäu­de mit weni­ger als 5 Wohn­ein­hei­ten und Bau­an­trag vor dem 1. Novem­ber 1977 muss ein Bedarfs­aus­weis erstellt wer­den. Der Bedarfs­aus­weis gibt ein­deu­tig Aus­kunft über die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des. Nur er kann die Grund­la­ge für den ener­ge­ti­schen Ver­gleich ver­schie­de­ner Gebäu­de sein.

Als TÜV zer­ti­fi­zier­ter Gebäu­de­en­er­gie­be­ra­ter im Hand­werk“ gem. § 21 der Ener­gie­ein­spa­rungs­ver­ord­nung (EnEV) bin ich qua­li­fi­ziert Ener­gie­aus­wei­se aus­zu­stel­len. Der Ver­brauchs­aus­weis für ein Wohn­ge­bäu­de kann für 120,00 € (inkl. MwSt.) erstellt wer­den. Für den teu­re­ren Bedarfs­aus­weis erstel­le ich ihnen gern ein objekt­be­zo­ge­nes Ange­bot.

Ich wür­de mich freu­en, wenn Sie mich beauf­tra­gen den Ener­gie­aus­weis für ihr Gebäu­de zu erstel­len.

Unter­schie­de Ener­gie­aus­weis

Der Bedarfs­aus­weis: die objek­ti­ve Bewer­tung Ihrer Immo­bi­lie

Der Bedarfs­aus­weis wird mit­tels eines auf­wen­di­gen Berech­nungs­ver­fah­rens erstellt. Der theo­re­ti­sche Ener­gie­be­darf eines Gebäu­des wird ermit­telt. Hier spie­len der Dämm­stan­dard und die ver­bau­te Hei­zungs­tech­nik die über­ge­ord­ne­te Rol­le. Um Fra­gen rund um Gebäu­de­form, Bau- und Anlagen­tech­nik umfas­send beant­wor­ten zu kön­nen, unter­zieht der Ener­gie­be­ra­ter das Haus einer gründ­li­chen Unter­su­chung. Grund­la­ge für die Berech­nun­gen sind Pla­nungs­un­ter­la­gen und eine Check­lis­te, die bei einer Gebäu­de­be­ge­hung abge­ar­bei­tet wird. Die erfass­ten Daten sind unab­hän­gig vom indi­vi­du­el­len Heiz­ver­hal­ten und ermög­li­chen den objek­ti­ven Ver­gleich mit ande­ren Miet- oder Kauf­ob­jek­ten. Außer­dem las­sen sich hier­bei die ener­ge­ti­schen Schwach­stel­len des Gebäu­des erken­nen. Die dar­aus abge­lei­te­ten Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lun­gen für den Eigen­tü­mer sind auf den tat­säch­li­chen Zustand der Immo­bi­lie abge­stimmt.

Der Ver­brauchs­aus­weis: güns­ti­ger, aber weni­ger aus­sa­ge­kräf­tig

Der Ver­brauchs­aus­weis ist güns­ti­ger, aber auch weni­ger aus­sa­ge­kräf­tig als der Bedarfs­aus­weis. Er weist nur die ver­brauch­te Ener­gie­men­ge des Gebäu­des für Hei­zung und Warm­was­ser­be­rei­tung aus. Bei­des wird in Kilo­watt­stun­den pro Jahr und Qua­drat­me­ter Gebäu­de­nutz­flä­che ange­ge­ben. Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den wird zusätz­lich Küh­lung, Lüf­tung und ein­ge­bau­te Beleuch­tung bewer­tet. Zur Berech­nung wer­den die drei letz­ten Heiz­kos­ten­ab­rech­nun­gen benö­tigt. Immer gerech­net von der zuletzt zuge­stell­ten Rech­nung. Da aller­dings jeder Mensch auf indi­vi­du­el­le Wei­se heizt, las­sen sich auf Grund­la­ge die­ses Aus­wei­ses nur bedingt Aus­sa­gen über den künf­ti­gen Ener­gie­ver­brauch machen.